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Hier etwas Statistik: Fahrgastzahlen 2007 = 4460 an 87 Fahrtagen; 2008 = 7283 an 104 Fahrtagen; 2009 = bis 17.6. 2544 an 33 Fahrtagen, vom 29.8. bis 15.12. 1883 Personen an 43 Fahrtagen. Amateurschaffner ab 10 Jahre 12 % waren nach der Prüfung Wiederholer. 6 % blieben als Ehrenamtler. Amateurlokführer ab 21 Jahre 95 % blieben als Ehrenamtliche Kräfte. Arbeitssuchende Jugendliche (1 €) 33 % mündeten in eine feste Arbeitsstelle. Ehrenamtliche vom Jugendgericht auferlegte Tätigkeit 1 % Wiederholungstäter. 99 % konnten wieder in die Gemeinschaft integriert werden. 50+ 10 % der älteren Arbeitssuchenden konnten von ihrer Alkoholabhängigkeit loskommen, solange sie bei uns eine sinnvolle Tätigkeit verrichtet haben. An einem anderen Ort möchten wir das Ziel verwirklichen, was wir seit 1997 verfolgen (siehe Museumskonzept). Unsere guten Erfahrungen in der Resozialisierung und der Vermittlung jugendlicher Arbeitssuchender in Dauerarbeitsplätze würden wir gern dabei einbringen. Interessierten Schülern möchten wir weiterhin die Möglichkeit einer Amateurschaffnerausbildung bieten. Auch die Erhaltung historischer Fahrzeuge und Anlagen würden wir gern weiterführen. Die ersten Fahrzeuge sind abgezogen worden und stehen außerhalb von Schleswig-Holstein in einer Scheune. Bis zum Ende der Verhandlungen in Brandenburg können wir mit dem Umzug leider nicht warten. 20.1.2011: Vor dem Landgericht Lübeck als Berufungsgericht wurde zwischen der KLBG und der DB Netz AG ein Vergleich geschlossen, der die Räumung des Geländes in Bad Malente bis zum 31.10.2011 vorsieht. Noch im Februar werden wir mit den Räumungsmaßnahmen beginnen. 7.12.2010: Der Petitionsausschuß des Landtages hat die Arbeit des Ministeriums bestätigt, wonach auf einer gewidmeten Eisenbahnlinie nur Eisenbahnverkehr stattfinden darf. Da unsere Bahn die Voraussetzungen nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz nicht erfüllen kann, darf nach Ansicht des Ausschusses auch kein Betrieb einer solchen Bahn geduldet werden. Damit bleiben uns nur die fünf neuen Bundesländer, die ein eigenes Gesetz haben (Bau- und Betriebsordnung für Parkeisenbahnen) oder die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, bei denen andere Möglichkeiten bestehen. In Schleswig-Holstein wird es keine Schmalspurbahn in 600 mm mehr geben können. Wegen der Erfahrungen aus fast 15 Jahren Betrieb haben wir einige Fakten zusammengetragen. Durch verschiedene Urteile, die von der KLBG erstritten worden sind, haben sich im Eisenbahnwesen einige klare Aussagen ergeben. Für diejenigen, die sich mit dem Aufbau oder der Erweiterung ihrer 600-mm-Bahn befassen, werden wir deshalb in nächster Zeit eine eigene Rubrik schaffen. Darin sind auch Empfehlungen enthalten, was das Umspuren von Normalspurbahnen betrifft. Schauen Sie bitte weiter unter "Geschichte der KLBG" |